EINGRIFFSRAUM

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Die neue Hygienerichtlinie 28 schreibt für diverse medizinische Eingriffe und Behandlungen einen "Behandlungsraum invasiv" oder einen sogenannten "Eingriffsraum" vor.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Eingriffsraum ist ein Raum in dem Eingriffe durchgeführt werden, für die kein OP-Raum erforderlich ist. Die Maßnahmen der Asepsis sind genau so streng einzuhalten wie in einem OP-Raum. Im Eingriffsraum muss die Möglichkeit für Vollnarkosen bestehen. Für bewegliches Inventar und eine sterile Assistenz ist ausreichend Raum und Bewegungsfreiheit vorzusehen.

Wir arbeiten eng mit Behörde, Lieferanten und Hygienikern zusammen. Wir können Ihnen neben der richtigen Lüftungsanlage auch die Kompetenz für die gesamte Ausstattung und Abwicklung anbieten

 
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Information : Hygiene-Richtlinie 26

Information : Hygiene-Richtlinie 28

Information : Hygieneverordnung 2014

Weitere Infos zum Thema "Eingriffsraum" und "Behandlungsraum invasiv" finden Sie auch hier

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